Grundpflege

  • Grundpflegerische Versorgung
  • Umfasst beispielsweise die aktivierende Pflege, Ganz- und Teilwaschungen, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder die Förderung der Mobilität
  • Sie möchten Ihre Intimsphäre wahren? Auf Wunsch wird Sie nur ein begrenzter Mitarbeiterkreis besuchen.
  • Wir schaffen ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen
  • Je nach Bedarf besuchen wir Sie auch mehrmals am Tag, sowie am Wochenende und an Feiertagen

Behandlungspflege

  • Beinhaltet alle wichtigen Maßnahmen einer Behandlung
  • Zum Beispiel Ausgabe von Medikamenten, Messung vom Blutdruck oder Blutzuckerkontrolle, Wundversorgung
  • Kompressionsstrümpfe, Verbände, Einreiben von Cremes, Injektionen
  • Erfolgt auf Verordnung Ihres Hausarztes
  • Die Kosten dieser Leistungen trägt Ihre zuständige Krankenkasse

OP-Nachsorge

  • Hatten Sie eine Operation und wurden erst kürzlich aus dem Krankenhaus entlassen, kümmern wir uns um Ihre Behandlung
  • Nur so ist sichergestellt, dass Sie mit bestimmten Maßnahmen so schnell wie möglich wieder gesund und fit werden

Verhinderungspflege

  • Nach Paragraph 39 SGB XI ermöglicht die Verhinderungspflege für Angehörige und pflegende Personen eine Auszeit
  • Als Gründe dienen für eine zeitweise Entlastung beispielsweise wichtige Termine, Krankheit oder Urlaub
  • In dem Zeitraum, in welchem pflegende Personen oder Angehörige abwesend sind, übernehmen wir die vollständige Versorgung
  • Wunschgemäß stundenweise über das Jahr verteilt, oder bis zu 6 Wochen am Stück möglich
  • Es besteht Anspruch auf Verhinderungspflege. Pflegekassen übernehmen die Kosten bis zu einem Betrag von maximal 1.612 Euro.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 50 % vom Kurzzeitpflegebetrag (806 Euro) für die Ersatzpflege zu nutzen. Somit kann die Pflegekasse im Zuge einer Verhinderungspflege Kosten in Höhe von bis zu 2.418 Euro übernehmen.
  • In der Verhinderungspflege können alle Leistungen der Pflegeversicherung enthalten sein.

Hausnotruf

  • Sie möchten sorgenfrei und mit bestem Gewissen leben? Auf Wunsch richten wir für Sie einen Hausnotruf ein.
  • Das Hausnotrufsystem ist über verschiedene Wege aktivierbar (z.B. Knopfdruck an einem Arm- oder Halsband)
  • Bei Betätigung wird bei unserem Pflegedienst/Rettungsdienst, oder bei Nachbarn und Angehörigen ein Notrufsignal abgesetzt. Anschließend eilt schnellstmöglich Hilfe herbei.
  • Das System bietet Ihnen höchste Sicherheit, wenn Sie häufig über einen längeren Zeitraum alleine zuhause sind
  • Die Kosten für die notwendigen Geräte von einem Hausnotrufsystem übernimmt in der Regel die Pflegekasse

Diabetes-Schwerpunkt

  • Egal welche Art Diabetes Sie haben, wir unterstützen Sie dabei
  • Unter anderem erfolgt die Behandlung und Versorgung bei Diabetes mellitus oder dem diabetischem Fußsyndrom

Palliativversorgung

  • Es ist äußerst wichtig, die letzte Phase des Lebens für Betroffene und Angehörige so angenehm wie nur möglich zu gestalten
  • Unser Ziel ist es, mithilfe palliativer Versorgung Menschen in einer derartigen Lebenslage in ihrer vertrauten Umgebung zu unterstützen
  • In dieser schweren Zeit führen wir eine besonders einfühlsame Pflege durch und kümmern uns um die Linderung von unangenehmen Symptomen. Zusätzlich erhalten Angehörige eine Seelsorge, um die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten. Hierbei gehen wir auf das komplette familiäre Umfeld ein.
  • Im Zuge einer palliativen Versorgung sind unsere Pflegekräfte rund um die Uhr erreichbar und unterstützen Sie gemeinsam mit einem Palliativ-Stützpunkt

Beratung (§37.3)

  • Sie beziehen Pflegegeld und die Pflege bzw. Betreuung erfolgt durch eine Pflegeperson oder Angehörige? Dann sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durchzuführen.
  • Pflegegrade 1 bis 3: Halbjährlich; Pflegegrade 4 und 5: Vierteljährlich
  • Der Beratungseinsatz kann nur durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden und soll sicherstellen, dass die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist
  • Je nach Beratung fallen die einzelnen Maßnahmen unterschiedlich aus
  • Unter anderem betrifft sie das Wohnumfeld, anfallende Umbauten oder pflegespezifische Fragen (Ernährung, Lagerung, Umgang mit demenziellen Veränderungen).

Weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • Gerne bieten wir Ihnen darüber hinaus auch noch weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen an
  • Neben den herkömmlichen Pflegesachleistungen können Sie zusätzlich 125 Euro in Anspruch nehmen (§45 SGB XI). Dieser Betrag ist zusätzlich nutzbar.
  • Wir führen für Sie den Haushalt oder unterstützen Sie bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Arztbesuchen, Behördengängen oder bei Einkäufen. Es sind aber auch verschiedene Beschäftigungsmaßnahmen möglich.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Leistungen und benötigen Unterstützung? Gerne helfen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch weiter, um einzelne Punkte individuell anzupassen.